Allerheiligen (§)
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 10. Oktober (Tag der Volksabstimmung) ist kein gesetzlicher Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes. In Kärnten gilt der 10. Oktober als Feiertag der zwar nicht absolut arbeitsfrei ist an dem Schulen Ämter und Behörden jedoch geschlossen haben.
Der 24. September (St. Rupert) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. Im Bundesland Salzburg ist an diesem Tag jedoch schulfrei.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 24. Dezember (Heiliger Abend) ist kein gesetzlicher Feiertag. Die Normalarbeitszeit für den 24. Dezember ist im Kollektivvertrag geregelt.
Feiertag im Sinne des Bundesgesetzes und somit ein arbeitsfreier Tag für gesamt Österreich.
Der 15. November (Hl. Leopold auch: Leopoldi St. Leopold) ist ein Feiertag im Sinne des Landesrechts und somit nicht generell arbeitsfrei. In den Bundesländern Wien und Niederösterreich haben Schulen Ämter und Behörden an diesem Tag jedoch geschlossen.