THS / Ordnungen & Verträge

Zentrum

Benutzungsregeln für das Terrassenhaus-Zentrum

Präambel

Das Zentrum ist eine Einrichtung, die der Begegnung und der Kommunikation der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Wohnanlage dient. Die Räumlichkeiten dienen der Interessengemeinschaft Terrassenhaus zur Abhaltung der regelmäßig stattfindenden Vorstands- und Ausschusssitzungen sowie der Mitgliederversammlungen. Im Zentrum sind zudem Büroräumlichkeiten der Hausverwaltung
und der Interessengemeinschaft untergebracht.

Die Räumlichkeiten stehen aber auch für Veranstaltungen der Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung (z.B. Ausstellungen, Sprachkurse, Gymnastikkurse, Diskussionsveranstaltungen, Kinder-Geburtstags-Feiern der Bewohnerinnen und Bewohner) zur Verfügung.

Für die Nutzung der Räumlichkeiten im Zentrum gelten folgende Regeln:

§ 1

Interessierte, die eine Veranstaltung im Zentrum der Siedlung durchführen wollen, müssen ihr Vorhaben zeitgerecht im IG-Sekretariat (per E-Mail info@terrassenhaus.at) anmelden. Über die Verfügbarkeit der einzelnen Räumlichkeiten im Zentrum wird vom IG-Sekretariat ein Veranstaltungsplan geführt, in dem die Art und der Zeitraum der Nutzung sowie die konkret benötigten Räumlichkeiten eingetragen werden. Der Veranstaltungsplan und eine Planskizze der zur Verfügung stehenden Räume kann auf der Homepage der Siedlung (www.terrassenhaus.at) eingesehen werden.

§ 2

Alle Veranstaltungen, die dem Gemeinwohl dienen und die den festgelegten Nutzungsregelungen nicht widersprechen, können direkt vom IG-Sekretariat reserviert werden. Bei einer zeitlichen Überschneidung der Nutzung ist in der Reihenfolge der eingelangten Anträge zu entscheiden. Die betroffenen Einrichtungen und Räume stehen unentgeltlich zur Verfügung. Bei öffentlich zugänglichen Kursen oder Veranstaltungen ist jedoch Bedingung, dass an der jeweiligen Veranstaltung mindestens 10 Prozent der Teilnehmenden aus der Siedlung kommen und dass diese ermäßigte Gebühren (Reduktion um mind. 10 Prozent)
zu bezahlen haben. Verkaufsveranstaltungen sind nicht gestattet.

§ 3

Die Räumlichkeiten im 1. Obergeschoß (inklusive Küche und WC) können für private Kinder-Geburtstags-Feiern der Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

- maximales Alter des Geburtstagskindes 10 Jahre.
- Die Eltern haften für ihre Kinder.
- Die Eltern bzw. Veranstalter der Feier müssen dafür sorgen, dass keine Personen (insbesondere Kinder) auf die Stiegen und in die oberen Stockwerke des Zentrums gelangen und dass keine schmutzigen und oder nasse Schuhe in den Innenräumen getragen werden.
- Das Zentrum muss am Tag der Feier bis 20:00 Uhr wieder geräumt sein und bis 9:00 Uhr des folgenden Tages in jenen Zustand gebracht werden, in dem es übernommen wurde.

§ 4

- Die Lautstärke muss bei jeder Benutzung in einem für alle Nachbarinnen und Nachbarn verträglichen Rahmen gehalten werden.

- Alle Reinigungsarbeiten und Reparaturen, die das übliche Maß übersteigen, werden den Veranstaltern in Rechnung gestellt. Die Entscheidung dazu obliegt dem IG-Sekretariat und der Hausverwaltung. Die Art der Schäden und die Höhe der eingeforderten Entschädigung sind zu protokollieren und der HV und der IG vorzulegen.

- Verbrauchsgegenstände sind zu ersetzen.

§ 5

Der Veranstalterin oder dem Veranstalter wird vom IG-Sekretariat gegen Entrichtung einer Kaution von Euro 50.- ein Schlüssel für das Zentrum übergeben, der nach Ablauf der Kursveranstaltung bzw. der Feier dem IG Sekretariat wieder zurückzugeben ist. Über die ausgegebenen Schlüssel sind Aufzeichnungen zu führen.

Beschluss, IG-Vorstand, 19.9.2017