Wie schon erwartet erging nun der Bescheid des Bundesdenkmalamtes zur Unterschutzstellung unserer THS samt Anhang und wurde mittels RSb-Brief an alle Eigentümer:innen übermittelt.
Ab Zustellung (heute, 25.03.2023) haben wir (jede:r einzelne Wohnungseigentümer:in) 4 Wochen Zeit, gegen diesen Bescheid eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht im Wege des Bundesdenkmalamtes einzubringen (die Rechtsmittelbelehrung dazu finden Sie hier).