Was ist das Ziel des Zentrums und für welche Veranstaltungen steht es zur Verfügung?
Das Zentrum ist eine Einrichtung, die der Begegnung und der Kommunikation der Bewohner:innen unserer Wohnanlage dient. Die Räumlichkeiten dienen der IG THS zur Abhaltung von Vorstands- und Arbeitskreissitzungen sowie von Mitgliederversammlungen. Die Räumlichkeiten stehen auch für gemeinnützige Veranstaltungen der IG THS, für Kurse, Ausstellungen etc. zur Verfügung. Im Zentrum sind zudem die Büroräumlichkeiten der Hausverwaltung und der IG THS untergebracht.
(Präambel)
Wie melde ich eine Veranstaltung im Zentrum an und wo kann ich den Veranstaltungsplan einsehen?
Interessierte, die eine Veranstaltung im Zentrum der THS durchführen wollen, müssen ihr Vorhaben zeitgerecht im IG-Sekretariat (per E-Mail an info@terrassenhaus.at) anmelden. Über die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten im Zentrum wird vom IG-Sekretariat ein Veranstaltungsplan geführt, in dem die Art und der Zeitraum der Nutzung sowie die benötigten Räumlichkeiten eingetragen werden. Der Veranstaltungsplan und eine Planskizze der zur Verfügung stehenden Räume können auf der Homepage der THS (www.terrassenhaus.at) eingesehen werden.
(§ 1)
Welche Veranstaltungen können im Zentrum abgehalten werden, und gibt es eine bevorzugte Reihenfolge bei der Reservierung?
Alle Veranstaltungen, die dem Gemeinwohl dienen und den Nutzungsregelungen entsprechen, können direkt vom IG-Sekretariat reserviert werden. Bei zeitlicher Überschneidung wird nach der Reihenfolge der eingelangten Anträge entschieden, wobei Bewohner der THS Vorrang vor externen Anfragen haben. Kurse und Veranstaltungen können jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. (§ 2)
Wann ist die Nutzung der Räumlichkeiten kostenfrei und unter welchen Bedingungen ist eine entgeltliche Nutzung möglich?
Das Zentrum steht unentgeltlich zur Verfügung, wenn die Veranstalter oder Kursleiter Bewohner, Besitzer oder IG-Mitglieder der THS sind oder wenn die Veranstaltung oder der Kurs kostenfrei ist. Verkaufsveranstaltungen sind jedoch nicht gestattet. (§ 2)
Welche Kosten gelten für externe Veranstalter und wie erfolgt die Bezahlung?
Externe Veranstalter, die nicht in der THS wohnen oder Eigentum besitzen, können das 2. OG des Zentrums entgeltlich nutzen. Hierbei gelten folgende Gebühren:
Nicht periodische Veranstaltung ohne Bezug zur THS: 50 €/Tag.
Allgemeine Kurse: Halbjahrespauschale von 75 €.
Kurse mit mehrheitlich THS-Teilnehmer:innen: Halbjahrespauschale von 25 €.
Die Benützungsbeiträge sind als Spende auf das Konto der IG THS zu überweisen (Kontodaten: IG Terrassenhaus St. Peter AT60 2081 5000 0194 1384). (§ 2)
Unter welchen Voraussetzungen kann das Zentrum für private Kindergeburtstagsfeiern genutzt werden?
Die Räumlichkeiten im 2. OG (inklusive Küche und WC im 1. OG) können für private Kindergeburtstagsfeiern von THS-Bewohner
genutzt werden, wenn das Geburtstagskind maximal 10 Jahre alt ist. Über andere Feierlichkeiten entscheidet der IG-Präsident/die IG-Präsidentin. Die Veranstalter haften für die Kinder und sorgen dafür, dass die Stiegen zur 2. OG-Galerie nicht betreten und keine schmutzigen oder nassen Schuhe in den Innenräumen getragen werden. Das Zentrum muss am Tag der Feier bis 22:00 Uhr geräumt und bis 9:00 Uhr des Folgetages in den übernommenen Zustand zurückversetzt werden. (§ 3)
Welche Regeln zur Sauberkeit und Lärmbelastung sind bei der Nutzung des Zentrums zu beachten?
Die Lautstärke muss immer in einem für die Nachbarschaft verträglichen Rahmen gehalten werden. Reinigungsarbeiten, die das übliche Maß übersteigen, sowie Reparaturen bei entstandenen Schäden werden dem/der Veranstalter:in in Rechnung gestellt. Die Entscheidung darüber liegt beim IG-Präsidenten/der IG-Präsidentin. Die Art und Höhe des Schadens werden vom IG-Sekretariat protokolliert und zur Abrechnung der Hausverwaltung vorgelegt. (§ 4)
Wie erfolgt die Übergabe der Räumlichkeiten und was passiert bei eventuellen Schäden?
Nach Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung wird dem/der Veranstalter vom IG-Sekretariat eine zeitlich befristete elektronische Zutrittsberechtigung für das Zentrum erteilt, die nach Ablauf der Veranstaltung erlischt. Über die erteilten Nutzungsvereinbarungen, Benützungsbeiträge und Zutrittsberechtigungen werden Aufzeichnungen geführt. (§ 5)
An wen kann ich mich für Fragen und weitere Informationen zum Zentrum wenden?
Georg Siegmund führt das IG-Sekretariat und ist per Mail unter info@terrassenhaus.at erreichbar.