Problemmeldungen in der THS-WhatsApp-Gruppe
Februar 2025Die Terrassenhaussiedlung steht jetzt unter Denkmalschutz
April 2025Warum ist das so?
Wohnungseigentümer renovieren ihre Bäder und bauen ordentlich um. Die Hausverwaltung bekommt das teilweise gar nicht mit, was da alles geändert wird. Vielfach wurden auch automatische Warmwassermischer in unterschiedlichen Ausführungen eingebaut. Die automatische Temperaturregelung beim Duschen birgt aber auch Gefahren und verursacht Probleme. Bei einem fehlerhaften Mischer kann Heißwasser in die Kaltwasserleitung einströmen, ohne dass überhaupt Wasser am Mischer entnommen wird. Das führt dazu, dass ohne eigentliche Wasserentnahme Heißwasser durch den Mischer fließt. Die Folge ist, dass die Heißwasserentnahme über den Warmwasserzähler für den Wohnungseigentümer kostenpflichtig registriert wird. Dieses Heißwasser verändert die Wassertemperatur in der Kaltwasserleitung und die Regelungssysteme spielen verrückt.
Sollte sich eine Mischerarmatur ohne vorherige Warmwasserentnahme warm oder sogar heiß anfühlen, dann wäre Achtsamkeit geboten. Das kann man am frühen Morgen nach dem Aufstehen oder nach dem Heimkehren bei Tagesabwesenheit leicht feststellen. In diesem Fall ist unsere Haustechnik (Herr Kerschenbauer) zu verständigen, der die Prüfung des verdächtigen Mischers durchführt. Es ist aber auch möglich, dass Kaltwasser in den Heißwasserkreislauf gedrückt wird, dieser Mangel ist aber durch ein Angreifen nicht feststellbar. Wenn nur lauwarmes Wasser aus der Heißwasserleitung kommt, könnte das somit zum Beispiel an einem schadhaften Mischer eines Nachbarn liegen. Das Problem liegt u.a. daran,
dass die Drücke in den beiden Leitungssystemen nicht gleich hoch sind, und „Durchbrüche“ in das jeweils andere Leitungssystem möglich sind. Mit den guten alten „Einhand-Mischern“ gibt es diese Probleme des „Wasserdurchbruchs“ nicht.
Aufgrund ihres einfacheren Aufbaues sollten bei Neuinstallationen Einhandmischer bevorzugt
werden. Technische Umbauten im Wasserbereich und bei Heizungssystem sind der Hausverwaltung bekannt zu geben.