Wir haben als Wohngemeinschaft unsere Wasserversorgung nicht im Griff
März 2025Steiermark heute: ZIB-Beitrag vom 11. April zum Denkmalschutz
April 2025Berichterstattung aus dem Standard vom 11. April 2025
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Unterschutzstellung zurückgewiesen – Revision ist damit nicht mehr zulässig
[…] Wie kam es dazu? Das Denkmalamt wollte die von der Werkgruppe Graz 1965 geplante Siedlung, die zwischen 1972 und 1978 erbaut wurde, bereits 2020 unter Schutz stellen. Das Gebäude sei ein Paradebeispiel des Brutalismus der 1960er und 1970er, ein offen demokratisches Wohnprojekt mit Freiraum und Partizipation der Bewohner, das die Idee des Wohnbaus in der Steiermark auf Jahrzehnte geprägt habe, hieß es in einem Gutachten der Denkmalschützer.
Viele der 661 Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer kämpften aus Angst vor Wertminderung ihres Wohneigentums und zukünftig strikterer Sanierungsvorgaben dagegen an, schrieb die Kleine Zeitung 2022. Die IG Terrassenhaussiedlung legte ein Gegengutachten vor, in dem der Betonsiedlung jede geschichtliche, künstlerische und sonstige kulturelle Bedeutung abgesprochen wird. Architekt Eugen Gross, der an der Planung in den 1960ern beteiligt war, wies dieses Gutachten damals als “unwissenschaftlich” zurück.
Nachhaltige Gebäudeentwicklung
Im Gespräch mit dem STANDARD äußert sich Wilhelm Himmel, Präsident der IG Terrassenhaussiedlung, nun aber zufrieden, da die lange Phase der Unsicherheit ein Ende gefunden habe. Von den Plänen des Bundesdenkmalamts seien die Bewohnerinnen und Bewohner damals in der Anfangszeit der Corona-Pandemie überrascht worden – die Unmöglichkeit, Informationsveranstaltungen abhalten zu können, habe damals zum Ärgernis geführt. “Es gab die berechtigte Angst, einen Teil der Besitzrechte abgeben zu müssen und weniger Gestaltungsmöglichkeiten zu haben”, sagt er.
Als Himmel 2022 ins Amt gewählt wurde, sei er mit hohen Kosten für das Gegengutachten und den Anwalt konfrontiert gewesen. “Ich habe mir dann die Frage gestellt, wo unsere Ziele liegen – und wo die Ziele des Bundesdenkmalamts liegen”, erzählt er. Im konstruktiven Dialog habe man bemerkt, dass drei Viertel aller Zielsetzungen der Interessengemeinschaft und des Bundesdenkmalamts ident waren. Unterschiedliche Auffassungen gab es bezüglich der Errichtung einer Photovoltaikanlage an den sonnentauglichen Fassaden und im Bereich der Dachterrassen.
“Wir sind nicht Schönbrunn oder irgendein Museum, wir leben in diesen Häusern”, habe Himmel gesagt. Man sei beim Bundesdenkmalamt auf offene Ohren gestoßen. In Gesprächen sei die Überzeugung gelungen, dass Veränderungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung möglich sein müssen. Gemeinsam habe man einen Denkmalpflegeplan erstellt, der das äußere Erscheinungsbild bewahre, aber im Innenraum und bestimmten technischen Bereichen Möglichkeiten für die Zukunft biete. Die ursprüngliche Situation habe sich sehr beruhigt, sagt Himmel. “Die Stimmen derjenigen, die das begrüßen, sind mehr geworden.” […]